Was kostet das Bürgergeld den Bund?
51,1 Mrd. € (2025)
So viel gab der Bund 2025 für das gesamte SGB-II-System aus — das ist mehr als nur die Bürgergeld-Regelleistung. Der Betrag entspricht 10,31 % aller Bundesausgaben.
Begriff
Die Leistung heißt seit dem 1. Juli 2026 gesetzlich „Grundsicherungsgeld" (§ 19 SGB II). Wir verwenden auf dieser Seite weiterhin überwiegend „Bürgergeld", weil Statistiken, Haushaltstitel und der allgemeine Sprachgebrauch diesen Begriff noch führen — gemeint ist dieselbe Leistung. Davor, bis Ende 2022, hieß sie „Arbeitslosengeld II" (Hartz IV).
Der Rechenweg — Titel für Titel (2025)
| Haushaltstitel | Nummer | Ausgaben |
|---|---|---|
| Bürgergeld | 1101 681 12 | 29 Mrd. € |
| Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung | 1101 632 11 | 12,5 Mrd. € |
| Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 1101 636 13 | 6,8 Mrd. € |
| Leistungen zur Eingliederung in Arbeit | 1101 685 11 | 2,8 Mrd. € |
| Summe (Bundesmittel SGB II) | 51,1 Mrd. € |
Zeitreihe seit 2015
* 2026 = Soll laut Haushaltsgesetz, alle anderen Jahre Ist-Ausgaben. Bis 2022 hieß die Regelleistung „Arbeitslosengeld II" (Hartz IV) — die Haushaltssystematik ist identisch, die Reihe daher vergleichbar.
Einordnung
Die absoluten Ausgaben sind seit 2015 um gut 50 % gestiegen. Der Anteil am Bundeshaushalt blieb dabei zwischen rund 7,5 % (2021, Corona-Sondereffekt im Gesamthaushalt) und 11,2 % — 2025: 10,31 %. Wer nur eine der beiden Zahlen zeigt, erzählt die halbe Geschichte.
Was hier NICHT drinsteckt
- Kommunaler KdU-Anteil: Die Kommunen tragen den Teil der Wohnkosten, den der Bund nicht erstattet. Die Gesamtkosten des Systems liegen daher höher. (Eigene Seite in Arbeit: Kostenaufteilung Bund/Länder/Kommunen.)
- Arbeitslosengeld I: ALG I ist eine Versicherungsleistung aus Beiträgen (BA-Haushalt), kein Steuergeld aus dem Bundeshaushalt — deshalb taucht es hier nicht auf.
- Asylbewerberleistungen: laufen nach AsylbLG über Länder/Kommunen, nicht über Einzelplan 11.