Wer mit Nachprüfbarkeit wirbt, muss auch die eigenen Änderungen nachprüfbar machen. Jede
nachträgliche Änderung an einer veröffentlichten Zahl steht hier — mit Datum, Grund und der
Regel, die daraus folgt. Auch dann, wenn die Prüfung keine Änderung ergeben hat.
11.08.2026 — Geprüft und nicht geändert: 51,1 Mrd. € SGB II (Bund, 2025)
Anlass. Für die Bundesausgaben im SGB II 2025 kursieren zwei Werte
nebeneinander: 51,1 und 51,2 Mrd. €. Uns erreichte der Hinweis, unsere 51,1 seien falsch,
weil die vier Einzeltitel „29,1 + 12,5 + 6,8 + 2,8" zusammen 51,2 ergäben.
Die Prüfung am Primärdatensatz
Ist-Werte 2025, Einzelplan 11 Kapitel 1101
Titel
Bezeichnung
Ist-Wert exakt
gerundet
681 12
Bürgergeld (Regelleistung)
29.048.986.854,96 €
29,0
632 11
Bundesbeteiligung Unterkunft und Heizung
12.457.978.961,45 €
12,5
636 13
Verwaltungskosten
6.788.387.824,46 €
6,8
685 11
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
2.802.019.022,09 €
2,8
Summe
Bundesmittel SGB II
51.097.372.662,96 €
51,1
Bundesministerium der Finanzen, Bundeshaushalt digital, Ist-Werte ·
Einzelplan 11, Kapitel 1101, Titel 681 12 · 632 11 · 636 13 · 685 11 · 10.08.2026 ·
Fundstelle öffnenDatenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Abruf über die interne Budget-API, offizielle API derzeit nicht erreichbar.
Das Ergebnis
Die 51,1 Mrd. € sind korrekt. Der Fehler steckt im Summanden 29,1: Der
Ist-Wert des Titels 681 12 beträgt 29,049 Mrd. € und rundet damit auf 29,0,
nicht auf 29,1. Wer die gerundeten Einzelwerte mit dieser falschen Rundung addiert, erzeugt
eine Differenz von rund 100 Mio. €, die im Haushalt nicht existiert.
Auf der Bürgergeld-Seite steht ein sichtbarer
Korrekturhinweis, der beide kursierenden Werte nennt und erklärt, wie die 51,2 entstehen.
Die Regel, die daraus folgt
Rundungen entstehen ausschließlich in der Darstellungsschicht. Im Datenmodell stehen die
Werte so genau, wie die Quelle sie hergibt. Summen werden nie aus gerundeten
Summanden gebildet — erst addieren, dann runden.
11.08.2026 — Abweichung von einer Gestaltungsvorgabe: Deutschlandkarte
Für die Weiterleitung der Asyl-Pauschale an die Kommunen war eine eingefärbte
Deutschlandkarte mit vier farbcodierten Modellen vorgesehen. Umgesetzt ist stattdessen ein
Kachelraster je Land beziehungsweise Ländergruppe.
Grund: Die vier Modelle lassen sich nicht auf eine Skala legen. Eine
eingefärbte Karte suggeriert eine Vergleichbarkeit und Vollständigkeit, die die Datenlage
nicht trägt — für mehrere Länder liegt nur eine Selbstauskunft ohne Betrag vor, und Hamburg
und Berlin kennen die Kategorie als Stadtstaaten gar nicht. Eine Karte müsste diese Fälle
einfärben oder weiß lassen; beides wäre eine Aussage, die wir nicht belegen können.
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